Aus- und Fortbildung dringend erforderlich - harte Gewässerunterhaltung sofort stoppen!

Regelmäßige Arbeiten am Gewässer, wie sie z.B. bei der Unterhaltung durchgeführt werden, können über das Wohl oder Wehe der Lebensräume entscheiden. Wo stehen wir heute mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der Kenntnis des "guten Zustands" in der Praxis?

Hier zur Einstimmung ein paar Fotos aus dem Januar 2008.





Da kann sich keine Erle halten - ganz zu schweigen von notwendiger Gewässerentwicklung.

Dabei wäre dies ein Forellen-Laichbach, hier nur wenige Hundert Meter weiter oberhalb fotografiert.

Nun aber weiter mit dem Gesamttext.

Dieses kleine Fließgewässer ist ein auf Moräne fließender Bach des norddeutschen Tieflands mit gutem Gefälle.

Er erreicht einen flacheren Auenbereich,

wo er in einen Fluss mündet, der als Lachs-Projektgewässer gilt. "Unser kleiner Bach" wäre also als Salmonidenlaich- und Aufwuchsgewässer geeignet und könnte durch Strukturverbesserung instand gesetzt werden.

Im Rahmen einer Flurneuordnung wurden bereits Teile in  Kolk-Rauschen-Abfolgen verwandelt.

Nun hat die Gewässerunterhaltung zugeschlagen - alles, was so falsch gemacht werden kann, kann auf kurzer Strecke studiert werden:

Bis auf 2 kleine Rauschen

wurden die neu strukturierten Strecken platt gezogen.

Von der Agrarverwaltung eingebaute Störsteine wurden ins Ufer gedrückt und sind wirkungslos.

Die Uferstauden wurden unsinnigerweise "blank" gemäht,  Mähkorbspuren prägen das Ufer.

Das Ufer ist angeschnitten.

Die Sohle wurde unnötig grundgeräumt, der Hochwasserabfluss  in die Niedrigwasserlinie verlegt!
Diese Entfernung stabiler Strukturen setzte Sand auf gesamter Breite neu in Bewegung.

Baumbestandene Bereiche wurden maschinell bearbeitet: Ufer- und Baumzerstörungen.

(Sichtbar ist der Nachteil nur einseitigen Bewuchses: das andere Ufer ist instabil.)

- Moorgräben wurden bis in den festen Grund geräumt.

- Der Sand ist auch hier gut in Bewegung,

wie man am "Mündungsdelta" sehen kann.

Vor dieser Zerstörung wies der Bach aufgrund seines Gefälles auch im baumfreien Bereich einen Stromstrich auf. Es wäre kein Eingriff notwendig gewesen - ausser mit offenen Augen daran längs zu gehen an weniger als 10 punktuellen Stellen (auf mehr als 1 km) kleine Sperren oberhalb des Mittelwasserprofils per Hand zu entfernen.

Und das Umfeld?
Pferdehaltung in feuchter Jahreszeit zerstört auf anmoorigem Boden die Grasnarbe . . .

Extreme Entwässerung im gesackten moorigen Umfeld schafft "Handlungszwang" . . . (Konkret hat hier die Nutzung des Moores langsam, aber sicher ihr Ende erreicht!)

Flächenbearbeitung in zu nassem Zustand in der kalten Jahreszeit hat noch keinem Boden gut getan . . . (Was sagt überhaupt § 17 Bundesbodenschutzgesetz zur guten fachlichen Praxis?)

Die nach der Flurbereinigung angelegte neue Flächenentwässerung wurde massiv mit Bagger grundgeräumt.

Was ist aus all dem zu schließen?
Ist für Gewässerentwicklungspläne (ja, gibt`s hier!) und
Flurneuordnungen ausgegebenes Geld aus Steuer- und Stiftungsmitteln rausgeschmissenes Geld?

Es scheint fast so, wie diese vorgestrige maschinelle Gewässerunterhaltung mit den zwangsläufig folgenden Schäden belegt.

Als Ergebnis bleiben m.E. im Wesentlichen drei Schlussfolgerungen:

- Die Verantwortlichen sind zur Verantwortung zu ziehen!

- Es ist endlich eine für die Wasser- und Bodenverbände sowie deren Auftragnehmer verpflichtend vorzuschreibende Aus- und Fortbildung gesetzlich zu verankern - und zwar mit Schwerpunkt auf den Zielsetzungen des Wasserrechts "guter ökologischer Zustand" = lebendige Lebensräume. Manches Bundesland, so auch Schleswig-Holstein, hat hier bereits in der Praxis hoffnungsvolle Beispiele zu bieten.

Drucken